Führerscheinsehtest
Sehtest zur Sehschärfebestimmung, der nach §72 der Straßenverkehrsordnung ab 1. Januar 1996 bundesweit verbindlich ist. Dafür sind nur kompakte Einblickgeräte mit einer Prüfentfernung unendlich sowie mit monokularer und binokularer Darbietungsmöglichkeit der Sehzeichen zulässig. Weitere Einzelheiten sind in DIN 58 220 Teil 6 geregelt.